Im Rahmen unserer Organspende-FAQ „VIELE FRAGEN WIR ANTWORTEN“ ging es kürzlich um das Thema Patientenverfügung: „Was muss ich als Organspender beachten?“
Kurz zusammengefasst: Lehne ich intensivmedizinische Maßnahmen wie eine künstliche Beatmung in meiner Patientenverfügung ab, stimme der Organspende aber gleichzeitig zu, sorge ich für Widersprüche. Damit wird die Situation für Ärztinnen und Ärzte unklar.
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Die Bundesärztekammer (BÄK) empfiehlt daher, folgenden Passus in die Patientenverfügung aufzunehmen:
„Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntods bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch infrage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntods nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe.“
Rund um das Thema Patientenverfügung und Organspende stellen sich aber noch mehr Fragen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat daher zusammen mit der Bundesnotarkammer (BNotK) eine Infobroschüre erstellt, die alle wichtigen Informationen zur widerspruchsfreien Dokumentation enthält. Sie erfahren darüber hinaus zum Beispiel, wie die Patientenverfügung aufbewahrt werden sollte und wie die Hinterlegung im zentralen Vorsorgeregister funktioniert.