Organspende

Organspende und Patientenverfügung

Die Themen Organspende und Patientenverfügung können miteinander kollidieren. Das ist vor allem dann der Fall, wenn im Rahmen einer Patientenverfügung lebenserhaltende bzw. intensivmedizinische Maßnahmen ausgeschlossen werden. Hierzu gehört beispielweise die künstliche Beatmung.

 

Neben der Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems ist diese jedoch zwingend erforderlich, um eine Hirntod-Diagnostik durchführen zu können. In Deutschland bildet die Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) die medizinische Voraussetzung für eine Organspende. 

 

Wer also intensivmedizinische Maßnahmen wie eine künstliche Beatmung in der Patientenverfügung ablehnt und gleichzeitig der Organspende zustimmt, sorgt für Widersprüche. Für die Ärztinnen und Ärzte kann sich hieraus eine unklare Situation ergeben.

 

Wer seine Organe nach dem Tod spenden und dazu klare Verhältnisse schaffen möchte, muss dies entsprechend formulieren. Unter anderem die Bundesärztekammer empfiehlt daher, folgenden Passus in die Patientenverfügung aufzunehmen:

 

„Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntods bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch infrage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntods nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe.“

 

Umgekehrt gilt natürlich das Gleiche. Wer eine Organspende in jedem Fall ausschließen möchte, sollte auch diese Entscheidung im Rahmen der Patientenverfügung schriftlich dokumentieren:

 

„Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken ab.“

 

Weitere Informationen hierzu sind auch auf den Seiten der DSO und Bundesärztekammer zu finden.

Die häufigsten Fragen zum Thema Organspende beantworten wir hier.